Viele Rentner wissen nicht, auf welche Sozialleistungen und Zuschüsse sie gesetzlichen Anspruch haben. Schätzungsweise 15–20 % der Berechtigten erhalten den ihnen zustehenden Wohngeldzuschuss nicht — aus Unwissenheit oder Scham. Diese Übersicht hilft Ihnen, sich im System zu orientieren.
Wussten Sie? Schätzungsweise 15–20% der wohngeldberechtigen Rentner beantragen es nicht. Dabei handelt es sich um ein gesetzliches Recht, keine Almosen.
1. Grundsicherung im Alter
Die Grundsicherung im Alter sichert den Lebensunterhalt von Rentnern, deren Einkommen unter dem soziokulturellen Existenzminimum liegt. Der aktuelle Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 rund 563 Euro monatlich plus angemessene Unterkunftskosten.
Wo beantragen: Beim zuständigen Sozialamt Ihres Wohnortes.
2. Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Seit der Wohngeldreform haben deutlich mehr Rentner Anspruch. Die Höhe hängt von Einkommen, Haushaltsgröße und Miete/Belastung ab.
Wo beantragen: Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde oder Stadt.
3. Pflegegeld (Pflegegrad)
Rentner mit anerkanntem Pflegegrad erhalten monatliches Pflegegeld:
- Pflegegrad 1: Beratungsleistungen
- Pflegegrad 2: 332 Euro/Monat
- Pflegegrad 3: 572 Euro/Monat
- Pflegegrad 4: 764 Euro/Monat
- Pflegegrad 5: 946 Euro/Monat
Wo beantragen: Bei Ihrer Pflegekasse (bei der Krankenkasse angegliedert).
4. Schwerbehindertenausweis
Mit einem Schwerbehindertenausweis haben Rentner Anspruch auf zahlreiche Vergünstigungen — kostenloser ÖPNV, Zusatzurlaub (falls noch berufstätig), Befreiung von der Rundfunkgebühr und mehr.
✅ So beantragen Sie Leistungen
- Besuchen Sie das Sozialamt Ihrer Gemeinde oder nutzen Sie Online-Portale
- Bringen Sie Personalausweis, Rentenbescheid und Unterlagen zu Wohnkosten mit
- Anträge können persönlich oder per Vollmacht gestellt werden
- Bei Ablehnung haben Sie das Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats